Mehr Fingerspitzengefühl, bitte

In dieser von der Coronakrise arg gebeutelten Saison 2020 wollten wir Ihnen, unseren Gästen, einen besonderen Service bieten und Ihnen unseren Saison-Strandkorb zur Nutzung überlassen. Er steht immer direkt vor unserem Haus am Strand und ist nicht nur in windigen Zeiten “nice to have”.

Im Mai kommt plötzlich ein Brief der Eckernförde Touristik und Marketing (ETMG), der uns die Weitergabe unseres Strandkorbs an unsere Gäste verbietet. “Sie dürfen Ihren Strandkorb nicht an Dritte weitergeben oder verleihen. Auch die gemeinsame, abwechselnde Nutzung mit Freunden, Bekannten, Verwandten und Gästen ist in diesem Zeitraum leider ausgeschlossen. Zu groß sind die Risiken einer Ansteckung und der weiteren Verbreitung des Virus.”

Strandkörbe gibt es dieses Jahr nur für Eckernförder Bürgerinnen und Bürger – alle zurückgegebenen Strandkörbe waren innerhalb kürzester Zeit an sie vermietet. Sie sind offenbar immun gegen das Virus und können/dürfen es wagen, sich den Risiken einer Ansteckung in einem Strandkorb auszusetzen. Wir Gastgeber dagegen “dürfen” unsere Gäste diesem “Risiko” nicht aussetzen, unseren Vertrag ein Jahr ruhen lassen und ihn in 2021 wieder aufnehmen.

Und nicht nur das: Nach dem Motto “Vertrauen ist gut, Misstrauen ist besser” richtet die Stadt eine Strandkorb-Polizei ein, die die Nutzung der Strandkörbe (Zitat) “unangekündigt und unregelmäßig” kontrollieren darf.

Ich habe daraufhin einen Brief an den Leiter der ETMG geschrieben:

Sehr geehrter Herr Borgmann,

will die Eckernförde Touristik den Gastgebern in der Stadt das Leben noch ein bisschen weniger einfach machen?

Viele Gastgeber in einer Ferienwohnung sind – wie wir auch – gleichzeitig Mieter von Saison-Strandkörben. Den Strandkorb unseren Gästen zu überlassen, war für uns in der Vergangenheit die Möglichkeit, ihnen einen zusätzlichen Service zu bieten. Das hat die Eckernförde Touristik (ETMG) jetzt verboten. „Zu groß sind die Risiken einer Ansteckung und der weiteren Verbreitung des Virus“, heißt es in den „Corona Strandkorb Regeln 2020“, wenn verschiedene Personen den Strandkorb nutzen würden.

Das ist aber durch keine Studie oder durch kein Gutachten belegt. Und die ETMG widerspricht sich selbst, wenn sie gleichzeitig ein Schreiben des Deutschen Tourismus Verbandes und des Deutschen Ferienhausverbandes an die Gastgeber verbreitet. Darin heißt es: „Er gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen […] etwa durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Daher besteht aktuell keine Notwendigkeit, Gegenstände aus der Ferienunterkunft zu entfernen, damit sie nicht in Berührung mit dem Gast kommen.“ Wohlgemerkt, dies gilt schon für geschlossene Räume. Wie schwer muss es das Virus dann erst an der frischen Seeluft haben, in einem Korb, der Wind und Wetter ausgesetzt ist. Warum gibt die ETMG nicht den Gastgebern die Möglichkeit, selbst für eine weitgehend unnötige, aber sicher alle beruhigende Desinfektion zu sorgen statt ein Verbot auszusprechen?

Zusätzlich kommt die ETMG dann noch mit der Drohung, eine Strandkorb-Polizei loszuschicken, die die Nutzung der Strandkörbe „unangekündigt und unregelmäßig“ kontrollieren soll. Welche Befugnisse haben diese Kontrolleure? Was ist, wenn sie zwei Personen oder mehr im Umfeld eines Strandkorbs antreffen: Dürfen sie Ausweise kontrollieren um zu sehen, ob es sich um die Mitglieder eines Haushalts handelt? Was ist mit Ehepaaren, wo die Partner verschiedene Namen tragen? Was ist mit verheirateten Kindern im gleichen Haushalt, die andere Namen haben?

Eine Entscheidung im Sinne der Gäste und der Gastgeber herbeizuführen statt diese unsinnige Verbotsregelung anzuordnen, hätte uns allen geholfen, die schwierige Situation ein wenig besser zu meistern und vor allem unseren Gästen zu zeigen, dass sie willkommen sind und immer im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen. Ich hätte mir gewünscht, dass die ETMG ihre Anordnungen mit ein wenig mehr Fingerspitzengefühl treffen würde.

Wir nehmen deshalb das Angebot der ETMG an und lassen unseren Vertrag für einen Saison-Strandkorb in 2020 ruhen, um ihn 2021 wiederaufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Ruther

Und das war seine “Antwort”:

“wir haben die neuen Strandkorbregeln 2020 in Abstimmung mit der Stadt, dem Kreis und dem Land Schleswig-Holstein abgestimmt und freuen uns, dass wir überhaupt wieder vermieten dürfen.

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